Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Anerkennung — Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, Transaktionen, Beratungen und Vertragsverhandlungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2. Angebote — Angebote sind freibleibend. Produktänderungen während der Entwicklung sind zulässig.
3. Auftragsbestätigung — Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand — Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bistrița. Es gilt rumänisches Recht.
B. Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlung ist mit Erhalt der Rechnung fällig, spätestens jedoch beim Gefahrübergang. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 1 % über dem Diskontsatz der Rumänischen Nationalbank (BNR) berechnet.
2. Großaufträge und Sonderanfertigungen erfordern eine anteilige Anzahlung.
3. Eigentumsvorbehalt — Bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten bleibt die Ware unser Eigentum.
C. Lieferbedingungen
1. Höhere Gewalt (Streik, Mobilmachung, Krieg, Aus- und Einfuhrverbote, sonstige unverschuldete Hindernisse) berechtigt zur Verschiebung oder zum Rücktritt vom unerfüllten Lieferteil.
2. Lieferfristen — Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Voraussetzung ist die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der Zahlung.
3. Versand und Gefahrenübergang — Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Frachtführer, der Beladung des Fahrzeugs oder dem Verlassen des Werkes über — je nachdem, was zuerst eintritt. Versicherung erfolgt nur auf Anfrage und Kosten des Käufers.
D. Mängel und Gewährleistung
1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel binnen 14 Tagen nach Entdeckung.
2. Die Gewährleistung beträgt 100 Betriebsstunden oder 6 Monate, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst erreicht wird. Für Fremdkomponenten beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung der Herstelleransprüche.
3. Schadenersatzansprüche — soweit gesetzlich zulässig — sind ausgeschlossen, im Übrigen beschränkt auf den Warenwert; sie verjähren sechs Monate nach Gefahrübergang.
E. Sonstiges
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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